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Montagebedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ausreichend beleuchtete und beheizte, allseitig geschlossene Halle (min.+5°C.)
  • Strom und Wasser, ein abschließbarer Raum für Montagewerkzeug sowie Toiletten stehen kostenlos zur Verfügung.
  • Der Raum oder Teilraum, in dem die Anlage installiert werden soll, muss frei geräumt und sauber sein, damit ein ungehinderter Aufbau erfolgen kann. Der o.g. Raum sollte verschließbar sein. Zentrale Stromabnahme und ausreichend Beleuchtung müssen zur Verfügung stehen.
  • Entladung und innerbetrieblicher Transport zum Aufstellort bzw. Montagestelle erfolgen bauseits. Zusätzlich zur Aufstellfläche muss eine Fläche für die Lagerung der Materialien und das Montieren der Bauteile vorhanden sein.
  • Die Verantwortung für eine Außenlagerung trägt der Auftraggeber. Zu Lasten des Kunden gehen die Kosten der Bewachung und des Schutzes des an die Baustelle gelieferten Materials.
  • Ein geeigneter Gabelstapler incl. Sicherheitskorb oder eine Scherenhubbühne ist für die gesamte Montagezeit bauseits zu stellen. Bei Warenanlieferung und für innerbetriebliche Transporte ist ein Gabelstapler sowie ein Gabelhubwagen bauseits kostenfrei zu stellen.
  • Zu Beginn der Montage müssen sowohl der Ort der Aufstellung sowie die Zugänge freigeräumt und ohne Hindernisse sein. Während der Montage dürfen keine Störungen durch andere Handwerker auftreten. – Kernarbeitszeit: 7.00 – 19.00 Uhr
  • Der Montagepreis basiert auf einer Verankerung der Anlage mit Ankern (ohne vergießen), welche von uns in die Bodenplatte eingebracht werden. Behinderungen (erhöhter Zeitaufwand, Zerstörung der Bohrer durch evtl. vorhandene Betonstahlbewehrung) sind auszuschliessen. Falls diese Erschwernisse unvermeidlich sind, erfolgt eine Berechnung der Mehraufwendungen zum Stunden- / Materialkostennachweis.
  • Unser Preis versteht sich ausschließlich Fundament-, Maurer- und Stemmarbeiten und evtl. notwendigerÄnderungsarbeiten an der vorhandenen Baukonstruktion. Wartezeiten und Montageunterbrechungen, die nicht durch uns zu vertreten sind, sowie Mehrleistungen werden im Stundennachweis und nach Materialaufwand abgerechnet.
  • Behördliche Genehmigungen und Auflagen, welche auch unsere Lieferungen betreffen, fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.
  • Für die Montage relevante Zeichnungen müssen mindestens 2 Arbeitstage vor Montagebeginn vorliegen.
  • Das Absaugen von stehendem Wasser auf der Bodenplatte sowie das Entfernen von Verschmutzungen oder Beheben von Beschädigungen, welche auf äußere Einflüsses Dritter oder bauliche Gegebenheiten zurückzuführen sind, gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang.
  • Es muss ein ungehinderter und ununterbrochener Montagefortgang gewährleistet sein.
  • Die Baustelle muss für den Materialumschlag mit schwerem LKW befahrbar sein und der Lagerplatz muss sich unmittelbar in der Nähe des Montageplatzes befinden.
  • Bauseits bedingte Erschwernisse müssen vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
  • Der angebotene Preis gilt nicht bei Abweichung von den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Angaben und Zeichnungen.

Entsorgung

  • Nach beendeter Montage wird der Hallenboden von unseren Monteuren besenrein gesäubert. Eine weitergehende Reinigung des Hallenbodens sowie die Reinigung der Regal- bzw. Bauteile sind nicht im Montageumfang berücksichtigt.
  • Die Entsorgung von Resten, ( Holz-,Verpackungs- und Stahlteile) erfolgt bauseits und für uns kostenlos.

Boden

  • Es wird vorausgesetzt, dass der Hallenboden mindestens Betongüte B 25 hat, eine Mindestdicke von 160 mm besitzt und vollkommen ausgehärtet ist.
  • Er darf nicht aus einem Material bestehen, welches zu chemischen Reaktionen mit der Anlage (insbesondere Bodenanker, Fußplatte, Unterlegplatte) führt. Andernfalls hat der Kunde eine schriftliche Erklärung diesbezüglich abzugeben.
  • Die Bodenqualität muss ein Verdübeln bis mindestens 110 mm Setztiefe mit Befestigungsankern zulassen.
  • Die Tragfähigkeit des Fußbodens ist vom Auftraggeber zu überprüfen und zu gewährleisten. Sollte uns keine gesonderte schriftliche Aussage des Auftraggebers vorliegen gehen wir von der oben genannten Bodenbeschaffenheit aus.
  • Bodentoleranz nach DIN 18202 Teil 5 Zeile 3
  • Ausgleichsmaterial für Bodenunebenheiten bis max. 10 mm wird kostenlos eingebaut. Für darüber hinausgehende Bodenunebenheiten werden die Kosten für die Montage gesondert in Rechnung gestellt.

Abnahme

  • Abnahme nach VOB § 12 Absatz 5
  • Wird keine Abnahme durchgeführt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung.
  • Eine Inbetriebnahme der Anlage ersetzt die förmliche Abnahme.

Soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist, gelten die Bedingungen der VOB/B neuester Fassung ergänzend als vereinbart.

Stand 10/2020

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